Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Deniz Xenia Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten künstlerischen Fotografien, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf USB, Fachabzüge usw.).

 (4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Shootingvertrag kommt durch eine mündliche Absprache oder Bestätigung per E-Mail/ Social-Media sowie einer geleisteten Terminreservierungsgebühr von 50€ zustande.

  • Nutzungs- und Urheberrecht und Bildverarbeitung
    (1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbildern zu.

(2) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Social Media etc.) Daher sind die angegeben Preise bereits rabattiert. Sollte dies nicht vom Kunden gewünscht sein, werden auf den Gesamtpreis zzgl. 20% des angerechnet.

(3) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

(4) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbilder im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Bei Zuwiderhandlung ist der Fotograf berechtigt das fällige Nutzungsrecht zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Lichtbilder, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(5) Die Nutzungsrechte an den Lichtbildern gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

(7) Bei der Ver­wen­dung der Lichtbilder in Online/ Social Media– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Sollten Bilder auf FB & Co. (soziale Netzwerke) ohne Nennung des Fotografen gepostet werden, so wird das Urheberrecht verletzt – in diesem Fall ist die Berechnung des 3-fachen Honorars möglich.

(8) Eine Befreiung von der Nennung des Fotografen auf Facebook und Co. ist gegen Aufpreis von pauschal mind. 80,- Euro pro Shooting möglich.

(9) Vorschaubilder, welche dem Auftraggeber ggf. zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht werden.

(10) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
(11) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

  • Bild­bear­beitung

(1) Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden. Hierbei handelt es sich um eine Fotoserie, die sowohl Farb- also auch schwarz-weiß-Bilder beinhaltet.

(2) Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung ist nicht ges­tattet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

(3)Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, beim Hochladen von den erstellten Licht­bildern elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

  1.  Lieferzeiten und Reklamation

(1) Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen acht Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere                 Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

(2) Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ geführt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich.

(3) Die bearbeiteten Lichtbilder werden per WeTransfer versendet. Hierbei erhält der Auftraggeber einen Downloadlink per E-Mail.

(4) Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den,   so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

  1. Vergütung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Stornokosten

    (1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
    (2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
    (3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der fotografischen Begleitung/ Shootingzeit oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer einen vorher ausgemachten Stundensatz je angefangene Stunde.
    (4) Bei fester Buchung eines Shootings ist eine Terminreservierungsgebühr vom Auftragsgeber zu leisten.

(5)Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden nach verbindlicher Terminvereinbarung steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15.  Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 20%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

(6)Die Reservierungsgebühr wird hierbei zu 100% als Aufwandsentschädigung und als Ersatzleistung für den freigehaltenen Termin / eventuelle entgangene Aufträge durch den reservierten Termin einbehalten.

(7) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen/Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Bildwirkung und Farbgebung. Wünscht der Auftraggeber während und/oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
​(8) Gutscheine sind beim Shooting vorzulegen und sind 1 Jahr gültig ab Rechnungsdatum – danach besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung an aktuelle Angebote.

  1. Haftung / Gefahrübergang

    (1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    (2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    (3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
    (4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    (5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit & Todesfall sowie auch im engen Kreis Freundes- und Familienkreis, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Deniz Xenia Photography in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen/Ersatztermin bemühen und dem Kunden vorschlagen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen sind vom Fotografen komplett zurückzuerstatten.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(7) Der Fotograf verwahrt die ausgewählten Negative/RAW-Daten sowie die entwickelten JPGs sorgfältig bis zu einem  Monat nach Beendigung des Auftrages. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach dieser zu vernichten.

  • Datenschutz

    (1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages, sowie steuerrechtlich und durch die Betreuung eines Steuerberaters erforderlich ist.
  • Widerrufsrecht

    (1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    (2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    (3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die vom Auftraggeber entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 
    Der Widerruf ist zu richten an: Deniz Xenia Photography by Deniz X. Funke / Schäferhofweg 11e / 25482 Appen/ kontakt@denizxenia.de

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
(4) Diese AGB gelten ab dem 01.07.2020.

error: Der Inhalt ist geschützt!!